Der für die Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten zuständige Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seinem Beschluss vom 10. September 2015 eine Frau auf ihre Rechtsbeschwerde hin von dem Vorwurf, auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen unterwegs gewesen zu sein, frei gesprochen.

 

Die Antwort auf die Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge zu Beginn des Jahres 2015 ist nunmehr die Anhebung der einzelnen Unterhaltsansprüche für Kinder gemäß „Düsseldorfer Tabelle Stand 01. August 2015“.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/Duesseldorfer-Tabelle-01-08-2015-Anmerkung2.pdf

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sog. Umweltmängel – hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist.