Der für die Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten zuständige Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seinem Beschluss vom 10. September 2015 eine Frau auf ihre Rechtsbeschwerde hin von dem Vorwurf, auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen unterwegs gewesen zu sein, frei gesprochen.