Schadensersatzanspruch einer Reitbeteiligung
Pressemitteilung vom 17.12.2020 Landgericht München
Heute hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben (20 O 2974/19). Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des Anspruchs ist noch nicht entschieden.
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