In drei weiteren Verfahren hat das Arbeitsgericht Bautzen am 23.08.2012 entschieden, dass die dort zu behandelnden Kündigungen die gegenüber drei Mitarbeiterinnen ausgesprochen wurden, unwirksam sind.
Weitere Verfahren die von hiesiger Kanzlei betreut werden und die über diese nunmehr bereits entschiedenen vier Verfahren hinausgehen stehen in den nächsten Wochen an.