BGH stärkt Unternehmen den Rücken -BGH Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11 - : Es geht hier um Fälle in denen Gewerbetreibende ein Fax erhalten mit der Bitte um Ergänzung ihrer Daten zur Eintragung in eine Gewerbedatenbank o. ä. , nicht ganz so offensichtlich findet sich der Hinweis auf die Kostenpflicht dieser Eintragung (hier z. B. 650,00 Euro im Jahr).
Auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis ( z.b. während des Bezuges einer befristeten Rente ) entstehen weiterhin Urlaubsansprüche. Diese - wie auch Urlaubsansprüche bei langwieriger Krankheit - verfallen 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. z.B. Krank seit 01.06.2010, der Urlaubsanspruch verfällt am 31.03.2012 - so die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 AZ 9 AZR 353/10
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Kassenärzte nicht Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind.